Die Verfahrensbeteiligten (das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin) haben eine Anhörungsrüge beim 4. Senat für Familiensachen in der Sache 13 UF 162/17 eingereicht. Diese wurden im Beschluss vom 22.06.2020 zurückgewiesen.
Alle Juristen, die das Verfahren beobachten und beurteilen, haben davon abgeraten den Beschluss zur Zurückweisung der Anhörungsrügen zu veröffentlichen, da er lediglich ein juristisches Anti-Beispiel darstellt, wie man es als Richter besser nicht machen sollte.
Es sei lediglich angemerkt, dass die Richter Vera Krüger-Velthusen, Holger Wendtland und Birgit von Bülow des 13. Zivilsenats des OLG Brandenburg (auch 4. Senat für Familiensachen des OLG Brandenburg) selbst andeuten, dass ihr Beschluss zum Sorgerecht vom 15.04.2020 falsch ist und der Rechtsprechung in Deutschland diametral entgegen steht.
Erwähnenswert wäre noch in der Zurückweisung der Anhörungsrügen, dass
a) trotz dieser Erkenntnis weiter an dem falschen Beschluss vom 15.04.2020 festgehalten wird
b) die Rechtsbeschwerde weiterhin ausgeschlossen bleibt
c) keiner der drei oben genannten Richter, bei einer Verfahrensdauer von 2 1/2 Jahren, die Rechtsprechung des BVerfG, des BGH und der anderer OLGs erkunden wollte.
Die Rückführung der Kinder aus Japan ist in der Sache 13 UF 162/17 aus Japan ist dadurch weiterhin durch den 4. Senat für Familiensachen des OLG Brandenburg gehindert.
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